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  • hi axel, erst mal abwarten! vor gericht kann sich das blatt ganz plötzlich wenden. manchmal reicht eine zeugenaussage! zudem läuft dieser prozess und die aktenführung so schlecht wie ich es noch nie erlebt oder gehört habe. die gleichstellung der väter in deutschland ist noch nicht so gestaltet worden wie es verlangt wird. denn dann müßten die richter an fortbildungen teilnehmen und dazu ist kein richter verpflichtet. und deshalb wird es auch nicht getan. bei jugendämtern ist das große problem das sie keine vorgesetzte stelle haben, bei der man sich beschweren kann. doch schon, aber das ist der bürgermeister! und die haben von sowas soviel ahnung wie eine kuh vom melken. also was das sorgerecht und familiäre entscheidungen betrifft, hat der sogenannte "deutsche rechtsstaat" noch offene baustellen wie in einem 3. welt land! väter werden behandelt als wären sie der letzte dreck! genau so sieht es doch auch bei unterhaltszahlungen aus. wenn der mann nicht zahlt weil er arbeitslos ist, bekommt er eine frist sich arbeit zu besorgen ansonsten geht es in die kiste! bei einer frau sieht di ganze geschichte anders aus. denkt irgend jemand das eine frau in den knast kommt wegen unterhaltszahlungen??? im leben nicht! am besten überlassen wir unser land den oberen herrschaften und politikern und wandern alle aus. ich wünsche ihnen dann viel spass mit ihren kackgesetzen! also, prozessieren was das zeug hält. und alles auf staatskosten wenn möglich. denn dann zahlt der staat für seine eigenen gesetze! das geld geht dann schon mal nicht ins ausland!

  • Blog-Kommentar

    Schwer wird es gegen die Beurteilungen des Jugendamtes vorzugehen! Man kann wie jedem bekannt ist gegen jeden Beschluss eines Gerichtes in die Beschwerde gehen, Berufung einlegen und sich gegen Irrtümer zur Wehr setzen. Nur wenn das Jugendamt eine Maßnahme trifft, gibt es kein Rechtsmittel dagegen. Es kontrolliert niemand das Jugendamt, außer im behördlichen Rahmen der Dienstleiter. ABER ES GIBT KEINEN BESCHWERDEWEG!
    Laut Kindschaftsreformgesetz vom 1.7.1998 hat das Gericht die Möglichkeit, für das Kind einen Verfahrenspfleger zu bestellen, der Quasi als Anwalt für das Kind/ die Kinder fungiert !
    Es gibt da aber auch noch den Weg eines Statusdiagnostischen kinderpsychatrischen Gutachtens! Hier wird nur auf die Meinung der Kinder eingegangen. Zum Beispiel, wo sie leben möchten? , ob sie Umgang zum anderen Elternteil möchten? ,usw.
    Das ist aus meiner Sicht eine sehr gutes Argument vor Gericht und wird meistens auch beeinflußt stark das Urteil des Gerichtes, da die Meinung der Kinder sehr wichtig ist. Ein solches Gutachten fällt meistens anders aus als die Expertiesen vom Jugendamt.

  • Blog-Kommentar

    wollte mich mal zu dem Gutachten äußern!!
    Es gibt die Möglichkeit eines Gegengutachtens und sogar eines Obergutachtens. Natürlich muß vorher die Kostensache geklärt sein. Hier gibt es die Möglichkeit der Gerichtskostenhilfe!

  • Also ich finde deine seite gut!!!
    Ich habe mich vor der Geburt meiner Tochter von ihrer Mutter getrennt. Fehler von beiden Seiten führten letztenendes dazu. Seit einem halben Jahr lebt sie nun bei mir. Geteiltes Sorgerecht!! Es läuft mal so und mal so. Immer reden wir aneinander vorbei. Streit gibt es nicht zwischen uns. Ich glaube das ist etwas besonderes nach einer Trennung. Mein Sohn aus folgender Beziehung lebt bei seiner Mutter. Aber da gibt es einiges zu berichten. Fremdgegangen-Trennung-neuer Freund-Besuchstermine werden abgesagt-telefonnummer ändert sich andauernd. Also das Kind soll von mir entfremdet werden. Gerichtstermin- Einigung!!! Aber sie hält sich nicht an die Vereinbarungen! Gesehen habe ich meinen Sohn das letzte mal am 26.2.2010 und telefoniert vor 7 Monaten. Er hat mich angerufen und um Hilfe gebeten weil er geschlagen wurde. Ich rief die Polizei in Aachen an und die sind dann in die Wohnung. Und seit dem wird jeder Kontakt unterbunden!!!!!!! Also, ein neuer Gerichtstermin. BALD!!!!

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